Treuhand

Treuhandvertrag

Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließt der Kunde mit dem DIB (Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH) sowie dem Bestatter einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge (2fach) ab und zahlt den vereinbarten Betrag auf das Konto des DIB oder das seines Bestatters zur Weiterleitung an das DIB ein. Dies kann in Ausnahmefällen auch in Ratenzahlung geschehen.

 Nach Eingang des Treuhandvertrages und des vereinbarten Betrages beim DIB wird diese Summe treuhänderisch für den Kunden mündelsicher bei der Volksbank Mittelhessen eG angelegt. Der Kunde erhält vom DIB über den Bestatter ein gegengezeichnetes Exemplar des Treuhandvertrages zurück und das Kreditinstitut übermittelt ihm eine schriftliche Bestätigung über die angelegte Summe.

 Zur Zeit wird das Treuhandvermögen des Kunden mit 2,7 % (ab 2009 wahrscheinlich 2,5%) brutto verzinst; hiervon wird die Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer abgezogen und der Kunde erhält auf Anforderung eine Steuererklärung zur Einreichung beim Finanzamt. Hierdurch reduziert sich der Netto-Zins ohne Rückerstattung auf z.Zt. rd. 1,85 %.

 Der Bestatter erhält jährlich eine Abrechnung des Treuhandkontos per 31. Dezember und kann diese auf Anforderung an den Treugeber weiterleiten.

 Im Todesfall leitet die DIB nach Vorlage der Sterbeurkunde das abgezinste Treuhandvermögen an den Bestatter zur Finanzierung der vereinbarten Bestattung weiter; dieser rechnet dann mit den Erben ab.

 Der Treuhandvertrag ist jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündbar; die Auszahlung erfolgt in diesem Falle an ein vom Kunden angegebenes Konto.

 Eine Kündigung des Treuhandvertrages setzt zwingend auch die Kündigung des diesem Rechtsgeschäft zugrundeliegenden Bestattungs-vorsorgevertrages mit dem Bestatter voraus. Hierdurch wird der Anspruch des Bestatters auf Zahlung einer Entschädigung gem. § 649 BGB i.V.m. Ziff. V Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 15% der veranschlagten Bestattungskosten aktiviert.