AGB – Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestattungsunternehmen (Stand: 01.05.2021)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge mit unseren Kunden („Auftraggeber“) zur Vorbereitung und Durchführung einer Bestattung (Bestattungsvertrag) sowie Vereinbarung der Bestattungsvorsorge (Bestattungsvertrag zum späteren Zeitpunkt des Todesfalls). 
  1. Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Textform bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Bestattungsvertrag kommt mit der Annahme des verbindlichen Angebots oder der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber zustande.

An abgegebene verbindliche Angebotspreise halten wir uns bei Bestattungsverträgen 3 Tage gebunden. Bei Bestattungsvorsorgeverträgen gelten die aktuellen Tagespreise zum Zeitpunkt des Todesfalles.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ungeachtet einer Erbenstellung gegenüber dem Bestattungsunternehmen zur Zahlung aller Bestattungskosten.

Der Auftraggeber versichert, nicht durch das Totensorgerecht Dritter an der Erteilung eines Bestattungsauftrages gehindert zu sein.

Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen.

§ 3 Vertragsabschluss außerhalb unserer Geschäftsräume

Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestattungsunternehmens (z.B. im Altenheim, Krankenhaus) oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt Folgendes:

Widerrufsbelehrung eines „außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages“

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Verzicht des Widerrufs aufgrund sofortigen Vertragsvollzugs Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ihm aufgrund der Umstände bei Vertragsabschluss (Auftragserteilung außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters) grundsätzlich das oben beschriebene Widerrufsrecht zusteht und zwar bis 14 Tage nach Vertragsschluss. Ihm ist ebenfalls bekannt, dass er mit seiner Erklärung endgültig auf sein Widerrufsrecht verzichtet, sobald der Bestatter mit der Ausführung der Leistung beginnt. Insofern bestätigt der Auftraggeber im Bestattungsauftrag ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung sofort beginnen darf und dass er, der Auftraggeber, insoweit endgültig auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 4 Gegenstand der Leistung

  1. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den zur Durchführung der Bestattung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. objektiv notwendige, im Interesse des Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiterberechnet.

§ 5 Vollmachten

  1. Das Bestattungsunternehmen wird mit der Erteilung des schriftlichen Auftrages bevollmächtigt, die in § 4 genannten Leistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben. Die Vollmacht umfasst ebenfalls die Befugnis gegenüber Behörden, (z.B. Standesamt), Sozialversicherungsträgern, Versicherungen oder sonstigen Dritten (z.B. Kirchengemeinde, Florist, Zeitungsverlag) Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. Erklärungen sowie Urkunden in Empfang zu nehmen.
  2. Das Bestattungsunternehmen kann die Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen. Insoweit erteilt der Auftraggeber dem Bestattungsunternehmen durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht und stellt das Bestattungsunternehmen im Hinblick auf die Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB frei.

§ 6 Preise

  1. Die Preise der Bestattungsleistung unterteilen sich in zwei Kategorien:
    a) Eigene Lieferungen und Leistungen: Dabei handelt es sich um von uns verkaufte Waren und/oder von uns erbrachte Dienstleistungen. Alle genannten Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    b) Fremdleistungen: Unter Fremdleistungen fallen alle Leistungen, die nicht unmittelbar durch uns erbracht werden, sondern von uns in Ihrem Auftrag besorgt werden. Dies sind alle Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. (z.B. ärztliche Todesbescheinigung, standesamtliche Sterbeurkunden, Sarggesteck und Kränze, Zeitungs-, Trauer- und Danksagungsanzeigen, Krematoriums- und Friedhofskosten, Organisten und Trauerredner, Beerdigungskaffee usw.). Alle hierzu von uns genannten Preise sind Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer.

  2. Die Preise der Fremdleistungen werden von uns ausdrücklich unverbindlich genannt. Maßgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung, insbesondere bei Auslagen und Gebühren, deren Höhe in der Regel erst nach Vollendung der Bestattungsleistung feststehen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Der Vergütungsanspruch ist, sofern nicht anders vereinbart, ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung genannte Kontostelle zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Kontogutschrift.
  2. Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Teilleistungen (z.B. Abholung und/oder Überführung, Einsargung der/s Verstorbenen) zu verlangen.
  3. Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder andere Wertdokumente und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung.
  4. Soweit Leistungen des Bestattungsunternehmens durch Dritte, insbesondere Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist das Bestattungsunternehmen befugt, diese Zahlungen auf seinen Vergütungsanspruch anzurechnen.

Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Drittzahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände und Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 10 Mängelansprüche des Auftraggebers

  1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Geringfügige Abweichungen des gelieferten Gegenstandes bzgl. Qualität, Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder Katalogabbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit diese handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
  3. Für Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.

Die sich aus Ziffer 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. 

§ 11 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt ein Jahr ab Leistung (insbes. Beisetzung des Sarges oder der Urne).

§ 12 vorzeitige Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung ist das Bestattungsunternehmen berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 15 % aus der Gesamtauftragssumme der Eigenleistungen vom Auftraggeber zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.  Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Ersatzanspruchs vorbehalten. 

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber bestätigt gegenüber dem Bestattungsunternehmen, dass an den von ihm beigebrachten Fotovorlagen bzw. digitalen Bilddateien
    a) kein fremdes Urheberrecht besteht, oder
    b) ein zu seinen Gunsten bestehendes Nutzungsrecht besteht.

Im Fall einer Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzung stellt der Auftraggeber das Bestattungsunternehmen von eventuellen Haftungsansprüchen frei.

  1. Der Auftraggeber autorisiert das Bestattungsunternehmen, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben.

Das vom Bestattungsunternehmen erarbeitete Bild- und Textmaterial ist urheber- und eigentumsrechtlich geschützt und darf nur mit dessen Genehmigung weiterverwendet werden.

§ 14 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. der Angehörigen werden von uns zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung erhoben und verwendet, soweit sie für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

§ 15 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Bestattungsunternehmens.