In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird die Aussstellung eines „Totenscheins“ automatisch veranlasst.
Bei einem Sterbefall zu Hause müssen die Angehörigen einen Arzt verständigen, nach Möglichkeit den Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den diensthabenden Arzt. An Wochenenden und Feiertagen an die ärztliche Bereitschaftszentrale oder an den Notarzt.
Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesursache wird die Kriminalpolizei eingeschaltet. Diese informiert die Angehörigen und beauftragt, wenn die Hinterbliebenen kein Bestattungsunternehmen nennen, einen Bestatter zur Bergung. Dieser Bestatter darf sich nicht bei den Angehörigen um einen Auftrag bewerben oder seine Dienste anbieten. Die Beauftragung erfolgt auch hier immer durch die Angehörigen an den Bestatter ihrer Wahl. Bevor aber Weiteres unternommen werden kann, muss unter Umständen die Freigabe des beschlagnahmten Leichnams durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
Ein Verstorbener kann nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, ehe er in die Aufbahrungsräume oder zum Krematorium überführt werden muss.
Bevor wir als Bestattungsunternehmen tätig werden dürfen, muss eine Ärztin oder einen Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigungen sind Grundlage für alle weiteren Schritte.
Die Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung ist besonders und kommt so nie wieder.
Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Es besteht meist genügend Zeit zum Innehalten und Abschied nehmen.
Stellen Sie bewusst folgende Fragen
- Was brauche ich für diese Abschiedszeit?
- Was möchte ich jetzt nicht versäumen?
- Wo hätte ich gerne Unterstützung oder Entlastung?
Es bleibt genug Zeit, sich vom verstorbenen Menschen zu verabschieden, auch wenn unter Umständen viel zu entscheiden und zu organisieren ist und sich vielleicht bereits alle Gedanken auf die bevorstehende Trauerfeier richten.
Hilfreiche Informationen
– zum Sterbebett und zur Aufbahrung finden Sie hier.
– zu benötigten Dokumenten können Sie sich hier als PDF herunterladen.
– Unseren Leitfaden „Was tun im Trauerfall?“ erhalten Sie auf Anfrage.
Im akuten Sterbefall erreichen Sie uns telefonisch unter 0 67 82 – 95 95 oder 01 71 – 46 66 62 9 (Tag & Nacht).