Monatliche Zahlung

Bestattungsversicherung – monatliche Zahlung

(in Zusammenarbeit mit der ALLWEST)

Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließt der Kunde über den Bestatter seines Vertrauens eine Sterbegeldversicherung mit unserem Versicherungspartner, der ALLWEST, einem Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe, ab.

Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das Deutsche Institut für Bestattungskultur GmbH, dass sich in einem Treuhandvertrag mit dem Bestattungsunternehmen verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung an das betreffende Bestattungsunternehmen zur Finanzierung der vereinbarten Bestattung auszuzahlen. Durch diese Variante ist gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer selbst im Falle einer Insolvenz oder einer Betriebsaufgabe des Bestatters seiner Wahl eine würdevolle Bestattung durch einen anderen Bestatter erhält.

Diese Sterbegeldversicherung kann im Alter zwischen 18 und 85 Jahren abgeschlossen werden; es findet keine Gesundheitsprüfung statt.

 Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt, ansonsten erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erst nach einer Wartefrist von 24 Monaten. Bei Tod innerhalb dieser Frist erfolgt eine Auszahlung der gezahlten Versicherungsbeiträge zuzüglich einer Überschussbeteiligung.

 Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr kann als Endalter für die Beitragszahlung das 65. Lebensjahr gewählt werden. Alternativ dazu ist aber auch das 85. Lebensjahr als Beitragsendalter möglich. Bei einem Eintrittsalter ab 75 Jahren besteht eine lebenslange Beitragszahlungspflicht.

 Zu der garantierten Versicherungssumme kommen Überschussbeteiligungen hinzu, so dass auch Preissteigerungen bei der vom Kunden gewünschen Bestattung abgedeckt werden können.

 Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die vom Kunden vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall einer evtl. Kündigung des Versicherungsvertrages durch Angehörige bzw. Betreuer oder Sozialamt.